Bin über ein interessantes Votum der EKD über Kommunitäten gestolpert. Der Text behandelt Wesen und Berechtigung kommunitären Lebens im Kontext der evangelischen Kirche und liefert außerdem eine Liste mit 232 aktiven Gemeinschaften . Hier die dazugehörige Pressemeldung der EKD vom Juni 2007:
Verbindlich leben“ – evangelische Spiritualität stärken
Der Rat der EKD zu Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften
„Kloster auf Zeit“ - dieses verbreitete und stark nachgefragte Angebot vieler Kommunitäten und geistlicher Gemeinschaften im Raum der evangelischen Kirche ist zunehmend auch bei jungen Menschen begehrt. Es wird wahrgenommen als eine Chance, einzukehren vor Gott, um geistliche Erfahrungen zu machen und Lebensfragen zu klären. Diese Anfragen haben den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dazu veranlasst, eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des ehemaligen Beauftragten des Rates der EKD für Kommunitäten und geistliche Gemeinschaften, Bischof em. Christian Zippert, einzusetzen. In ihr haben Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften einen Text vorbereitet, der die großen Herausforderungen und Möglichkeiten dieser Form evangelischer Spiritualität darstellt. Diesen Text hat sich der Rat zu eigen gemacht und seine Veröffentlichung in der Reihe "EKD-Texte" unter dem Titel „Verbindlich leben. Kommunitäten und geistliche Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Deutschland – Ein Votum des Rates der EKD zur Stärkung evangelischer Spiritualität“ beschlossen. Die evangelischen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften - so kennzeichnet es der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, in seinem Vorwort - sind „ein Schatz der evangelischen Kirche, den es zu fördern und zu festigen gilt", weil „die evangelische Spiritualität auf Gemeinschaften angewiesen ist, die dem gemeinsamen geistlichen Leben gewidmet sind." Dabei zeige sich, dass die evangelischen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften eine zukunftsträchtige Form des geistlichen Lebens sind, insofern sie als Kraftorte des Glaubens und als Leuchttürme evangelischer Spiritualität nicht nur intensive geistliche Arbeit mit ökumenischer Weite verbinden, sondern in ihrer Mischung aus Autonomie und Alternative auch das Potenzial haben, als Stadtkloster oder Eremitage auf dem Lande so etwas wie „kommunitäre Profilgemeinden" zu bilden. In einem konstruktiven Verhältnis mit den parochialen Strukturen der evangelischen Kirche verbunden können sie segensreich wirken. Das Votum des Rates zielt nach einem kurzen Einblick in die Geschichte und Gegenwart der Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften und einer Beschreibung ihrer geistlichen Berufung auf die Darstellung der Dienste, die Kommunitäten und Kirchen füreinander übernehmen können. Dem Text ist darüber hinaus eine Liste mit vielen evangelischen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften einschließlich diakonischer Gemeinschaften angefügt, die parallel im Internet auf www.ekd.de ständig aktualisiert wird. Der Rat der EKD hat die Entscheidung zur Veröffentlichung des Textes zum Anlass genommen, erstmals einen im aktiven Dienst stehenden Leitenden Geistlichen, Landesbischof Jürgen Johannesdotter, zum Beauftragten des Rates der EKD für die evangelischen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften zu berufen.
Runterladen kann man das Votum hier.