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„Seit 4 Jahren wird keine Nassvergärung mehr gebaut“ wird vom zuständigen Bürgermeister den Bürgern und Mandatsträgern eingehämmert. Die Wahrheit sieht ganz anders aus: 2010 wurden in Europa mindestens 4, 2011 waren es 2 und 2012 ebenfalls zwei Neuanlagen, die in Betrieb genommen wurden. Kurz vor der Inbetriebnahme steht eine Anlage in Zell am See in Österreich und in Toronto, Kanada. Mehrere Nassvergärungsanlagen wurden in der BRD saniert und arbeiten günstig und zuverlässig.
Durch eine Verlotterungsstrategie bezüglich der bestehenden Nassvergärungsanlage will das Amt für Abfallwirtschaft seiner einseitigen Befürwortung der neuen Trockenvergärungsanlage mit Nachrotte im Eisenhafengrund Nachdruck verleihen. Momentan wurde die bestehende Anlage wieder auf Vordermann gebracht und, wie früher bereits erreicht, ist die Verarbeitung von bis zu 14.000 Tonnen Biomüll problemlos möglich, weil eine sehr erfahrene Mannschaft die Anlage führt. Im Gegensatz zu den Amtsleitern und Planern gab es bei der Mannschaft der bestehenden Anlage keinerlei Fluktuation.
Die Ökologie spricht für die Nassvergärung: Die Gasausbeute ist entschieden höher, die Durchlaufzeit kürzer, eine kosten- und platzaufwändige Nachrotte im Eisenhafengrund entfällt. Der Experte Dr. Peter Schalck empfiehlt, dass das bei der Trockenvergärung anfallende, energiereiche Prozesswasser durch Nassvergärung nachbehandelt wird, um richtig auszugasen. Für die Abnahme dieses Prozesswassers durch Maschinenringe muss sogar noch Geld bezahlt werden.
Aus unbekannten Gründen wird in der BRD der produzierte Strom aus der Trockenvergärung mit 2 Cent/kW höher bezuschusst. Berücksichtigt man die von den Planern genannten Investitionskosten von 20 Mio. € gegenüber 4 Mio. € bei der Sanierung der Nassvergärung, zahlt sich dieser Vorteil der Bezuschussung nicht aus. Wobei bei der fehlenden Erfahrung mit dem neuen Verfahren mit jährlichen Nachrüstungskosten in Millionenhöhe gerechnet werden muss. Zusätzlich muss für die Neuanlage ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.
Die Bürgeraktion Eisenhafengrund lässt sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung der beiden Verfahren demnächst im Amt für Abfallwirtschaft zeigen, wurden doch bisher immer nur nicht nachprüfbare Endzahlen genannt.
Bei genauerer Betrachtung des Vergleichs der beiden Verfahren stellt sich auch heraus, dass zugunsten der Trockenvergärung das Personal und die notwendigen LKW-Transporte heruntergerechnet wurden. Nicht vorhandenes Personal muss durch die Beauftragung von Firmen dann später teuer ersetzt werden.
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Nach zwei Besprechungen, bei denen die Meinungen über die verschiedenen Möglichkeiten der Bioabfallbehandlung in Karlsruhe diskutiert wurden, war es die Absicht der Bürgeraktion, gemeinsam mit dem AfA konkret ein kostengünstiges und landschaftsschonendes Verfahren festzulegen.
Vorab hat sich die Bürgeraktion über die bestehende Nassvergärung im Eisenhafengrund informiert. Die Anlage machte keinen schlechten Eindruck und man konnte feststellen, dass sie mit nur einem Zehntel der Kosten einer neuen Trockenvergärungsanlage saniert, d.h. auf den neuesten technologischen Stand gebracht und für 14 000 Tonnen Biomaterial aufgerüstet werden könnte. Bereits seit 2009 liegen AfA und Dezernat 5 ein Angebot in Höhe von knapp 2 Mio. € vor, das eine derartige Sanierung ermöglicht hätte.
Die Bürgeraktion hat zwei Gutachten eingesehen. Ein Gutachten aus dem Jahre 2009 hat die Sanierung und Ertüchtigung der bestehenden Nassvergärungsanlage befürwortet. Ein Jahr später wurde ein Gutachten des Witzenhausen Instituts beauftragt, das die Sanierung der bestehenden Anlage als eine Möglichkeit sieht, daneben aber aus zum Teil nicht immer nachvollziehbaren Gründen eine komplette Neuanlage mit einem riesigen Flächenverbrauch im Eisenhafengrund empfiehlt.
Das Amt für Abfallwirtschaft räumte ein, dass man nur den Auftrag zur Planung eben dieser viele Millionen teueren und mit hohem Flächenverbrauch verbundenen Trockenvergärungsanlage und nur den Standort Eisenhafengrund habe. Deshalb wurden Alternativen bisher nicht in die Planung einbezogen.
Inzwischen wurde von der Stadtverwaltung selbst die Möglichkeit der kompletten Vergabe der Behandlung des Biomülls an Firmen in Betracht bezogen, weil die Kosten weit unter denen einer Biovergärungsanlage im Eisenhafengrund liegen sollen. Zudem soll ein Privatinvestor Interesse bekundet haben, eine Bioabfallvergärungsanlage zu bauen. Standort und Art der Verarbeitung sind lt. Angabe des AfA noch nicht bekannt. Die Kombination Privatinvestor, Trockenvergärung und Standort Eisenhafengrund schloss das Amt auf Anfrage nicht aus. Falls dies doch das Ziel der Stadtverwaltung sein sollte, wäre das ein Supergau für die Karlsruher Bürger.
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Bürgeraktion Eisenhafengrund
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Nach unserer Auffassung sollten nun 3 Möglichkeiten der Bearbeitung des Biomülls mit Blick auf die Kosten, den Flächenverbrauch und die Umweltbelastung geprüft werden:
1. Fremdvergabe oder Privatinvestor außerhalb von Karlsruhe
2. Sanierung der bestehenden Anlage
3. Neubau einer Trockenbiovergärungsanlage
Ab sofort will das Amt für Abfallwirtschaft nun auch die 1. und 2. Möglichkeit überprüfen. Für die Bürgeraktion haben sich diese beiden Möglichkeiten noch klarer herauskristallisiert gegenüber der viel zu teuren Trockenvergärung, für die auch der Stadtverwaltung völlig die Erfahrung fehlt. Das Amt signalisierte, bis zum nächsten Besprechungstermin Ende April 2013 erste Ergebnisse für die Punkte 1 und 2 vorzulegen.
Besprochen wurde anschließend, welche Standorte in Frage kommen, wenn ein Privatinvestor auf städtischem Grund bauen will. Auch ohne vom Gemeinderat hierfür einen Auftrag zu haben, will das AfA diese Standorte einer Bewertung unterziehen.
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